Aufgrund der zum Inkrafttreten sehr zeitnahen Kundmachung der Novellen zur 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 456/2021 bzw. BGBl. II Nr. 459/2021) liegt im Rechtsinformationssystem des Bundes noch keine „offizielle“ konsolidierte Fassung, der ab 8. November gültigen Covid-Verordnung vor. Dieses selbst erstellte Dokument soll hierbei etwas Abhilfe schaffen, es beinhaltet bereits beide Novellierungen.
Es wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, Ungenauigkeiten und Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Sollte Ihnen etwas auffallen, bitte ich um kurze Mitteilung per E-Mail oder via Twitter. Danke.