Aufgrund der zum Inkrafttreten sehr zeitnahen Novellierung, wird wohl so schnell keine konsolidierte Fassung der 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 34/2022, novelliert durch BGBl. II Nr. 46/2022) im Rechtsinformationssystem des Bundes vorliegen. Die Änderungen treten mit 5. Februar 2022 in Kraft. Dieses selbst erstellte Dokument soll etwas Abhilfe schaffen, es stellt die Verordnung inklusive der eingearbeiteten Novellen – mit Stand 5. Februar 2022 – dar.
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