Aufgrund der zum Inkrafttreten sehr zeitnahen Kundmachung der Novelle und Verlängerung der 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 475/2021, novelliert durch BGBl. II Nr. 511/2021) liegt im Rechtsinformationssystem des Bundes noch keine „offizielle“ konsolidierte Fassung der ab dem 2. Dezember gültigen Covid-Verordnung vor. Dieses selbst erstellte Dokument soll hierbei etwas Abhilfe schaffen, es stellt die Verordnung inklusive der eingearbeiteten Novelle dar.
Es wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, Ungenauigkeiten und Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Sollte Ihnen etwas auffallen, bitte ich um kurze Mitteilung per E-Mail oder via Twitter. Danke.