Aufgrund der Feiertage und zahlreicher weiterer Kundmachungen rund um den Jahreswechsel, wird wohl so schnell keine konsolidierte Fassung der 6. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 537/2021, novelliert durch BGBl. II Nr. 601/2021 bzw. BGBl. II Nr. 602/2021) im Rechtsinformationssystem des Bundes vorliegen. Die Änderungen treten mit 2. bzw. 3. Jänner 2022 in Kraft. Dieses selbst erstellte Dokument soll etwas Abhilfe schaffen, es stellt die Verordnung inklusive der eingearbeiteten Novellen – mit Stand 3. Jänner 2022 – dar.
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