Aufgrund der zum Inkrafttreten sehr zeitnahen Kundmachung der Novellen der Covid-19-Einreiseverordnung 2021 (BGBl. II Nr. 276/2021, novelliert durch BGBl. II Nr. 562/2021 bzw. durch BGBl. II 564/2021) liegt im Rechtsinformationssystem des Bundes noch keine „offizielle“ konsolidierte Fassung der ab dem 20. Dezember gültigen Einreiseverordnung vor. Dieses selbst erstellte Dokument soll hierbei etwas Abhilfe schaffen, es stellt die Verordnung inklusive der eingearbeiteten Novelle dar.
Es wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, Ungenauigkeiten und Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Sollte Ihnen etwas auffallen, bitte ich um kurze Mitteilung per E-Mail oder via Twitter. Danke.